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   BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98   

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https://dejure.org/1998,4534
BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98 (https://dejure.org/1998,4534)
BayObLG, Entscheidung vom 22.09.1998 - 1Z BR 96/98 (https://dejure.org/1998,4534)
BayObLG, Entscheidung vom 22. September 1998 - 1Z BR 96/98 (https://dejure.org/1998,4534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Beschwerderechts; Rechtsmissbräuchliche Rechtsmitteleinlegung; Beschwerde gegen die Auswahl des Pflegers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; FGG § 20, § 57 Abs. 1 Nr. 9
    Verwirkung des Beschwerderechts in einer Betreuungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1095
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98
    Seine Berechtigung zur weiteren Beschwerde ergab sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats zwar bereits daraus, daß seine Erstbeschwerde zurückgewiesen worden war (vgl. BayObLGZ 1986, 118/120 und 1993, 21).
  • BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97

    Verwirkung des Beschwerderechts in einem Verfahren zur Übertragung der

    Auszug aus BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98
    Auch bei Entscheidungen, welche die elterliche Sorge betreffen, kann eine Verwirkung des Beschwerderechts in Betracht kommen (BayObLG FamRZ 1975, 647/648 und Senatsbeschluß vom 26.6.1998, 1Z BR 233/97; OLG Frankfurt FamRZ 1882, 1228).
  • BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88

    Verwirkung; Beschwerderecht; Rechtsmittel; Erstbeschwerde; Festsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98
    Das ist der Fall, wenn seit dem Zugang der angegriffenen Entscheidung an den Beschwerdeführer eine erhebliche Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzukommen, die die späte Rechtsmitteleinlegung als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (vgl. BGHZ 43, 289/292, BayObLGZ 1963, 65/66 und FamRZ 1989, 214/215).
  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 92/92

    Nichteheliches Kind; Mutter; Elterliche Sorge; Allein; Verfassungsmäßigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98
    Seine Berechtigung zur weiteren Beschwerde ergab sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats zwar bereits daraus, daß seine Erstbeschwerde zurückgewiesen worden war (vgl. BayObLGZ 1986, 118/120 und 1993, 21).
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98
    Das ist der Fall, wenn seit dem Zugang der angegriffenen Entscheidung an den Beschwerdeführer eine erhebliche Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzukommen, die die späte Rechtsmitteleinlegung als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (vgl. BGHZ 43, 289/292, BayObLGZ 1963, 65/66 und FamRZ 1989, 214/215).
  • BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98
    Ein solches Interesse hat zwar jeder, der durch Amt, Beruf, oder besondere persönliche Beziehung berufen ist oder begründeten Anlaß hat, in gerade dieser Angelegenheit für das persönliche Wohl des Kindes einzutreten (BGH NJW 1956, 1755, KG NJW 1968, 1688/1689), gegen die Auswahl des Vormunds oder Pflegers auch ein Großelternteil, das seine eigene Bestellung anstrebt (BayObLGZ 1990, 241/243).
  • BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90

    Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98
    Ein solches Interesse hat zwar jeder, der durch Amt, Beruf, oder besondere persönliche Beziehung berufen ist oder begründeten Anlaß hat, in gerade dieser Angelegenheit für das persönliche Wohl des Kindes einzutreten (BGH NJW 1956, 1755, KG NJW 1968, 1688/1689), gegen die Auswahl des Vormunds oder Pflegers auch ein Großelternteil, das seine eigene Bestellung anstrebt (BayObLGZ 1990, 241/243).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 25 Wx 65/02

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde im Verfahren über die Festsetzung der

    Solche Umstände können insbesondere darin liegen, dass durch die angefochtene Entscheidung ein Zustand geschaffen wurde, den die Beteiligten wegen des Ausbleibens eines Rechtsmittels als endgültig angesehen haben und ansehen durften (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1095, 1096).
  • LG Stuttgart, 05.11.2007 - 10 T 220/07

    Betreuung: Zur Verwirkung eines Beschwerderechts gegen die Betreuungsanordnung

    Stets sind jedoch alle Umstände des Einzelfalls aus objektiver Sicht zu würdigen, wobei eine Verwirkung immer nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann, weil andernfalls die vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht vorgesehene Rechtsmittelfrist konterkariert würde (vgl. nur BayObLG, FamRZ 1999, S. 1095 f.).
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